Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass historisches Fechten ein Hobby mit erhöhter Unfallgefahr darstellt. Bei den in den Trainingseinheiten und bei Aufführungen von mir verwendeten Schwertern handelt es sich nicht um Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetztes, sondern um stumpfe Sportgeräte. Dennoch weiß ich, dass durch die unsachgemäße und ungeübte Handhabung auch solcher Übungsgeräte durchaus Verletzungen passieren können.
Zum Selbstschutz und dem Schutz anderer habe ich die oben aufgeführte Trainingsordnung gelesen, die Inhalte verstanden und erkenne diese vollumfänglich an.
Ich habe mich mit der Materie auseinandergesetzt und wurde darüber informiert, dass es sich bei historischer Fechtkunst nicht nur um Sport und Show, sondern auch um Kampfkunst, vergleichbar mit anderen Selbstverteidigungssystemen handelt. Auch weiß ich, dass meine persönliche Fechtausrüstung (Kleidung, Fechtwaffen u.s.w.) beim historischen Fechten erhöhter Belastung und naturgemäßem Verschleiß ausgesetzt wird und es unter Umständen passieren kann, dass diese beim Training beschädigt wird.
Ich bin über diese Risiken informiert und nehme an allen Übungen des Trainings und an Auftritten freiwillig teil.
Aus all diesen Gründen entbinde ich den Verein Historisches Schwertfechten Nordhessen e.V., seine Teilnehmer und die Trainingsleiter von jedweder Verantwortung für Schäden, die mir an Gesundheit oder Material entstehen. Für Schäden an Leib und Gesundheit sowie Sachschäden, die ich anderen grob fahrlässig oder vorsätzlich zufüge bin ich haftbar.
Randbemerkungen und Schlussabkommen
Die erfassten Daten der Mitglieder werden im Rahmen der eigenen Verwaltung per EDV gespeichert. Wir versichern, dass jeglicher Missbrauch der Daten ausgeschlossen ist und alle Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet und befolgt werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, alle seine Person betreffenden, gespeicherten Daten einzusehen (Recht auf Auskunft, lt. BDSG).
Sollte im Zweifelsfalle eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages im Widerspruch mit dem Gesetzgeber stehen oder unwirksam sein, so berührt diese Tatsache oder Abweichung nicht die Gültigkeit der anderen vertraglichen Bestimmungen.
Vorhergegangene mündliche und oder schriftliche Absprachen, die im Widerspruch mit diesem Vertrag stehen, werden mit dem Erhalt und geleisteter Unterschrift unwirksam. Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.